Preise und Erstattung

Behandlungskosten

Das Honorar beträgt 90 € pro Behandlungseinheit (50 Minuten) und wird nach Zeitaufwand berechnet (je angefangenen 10 Minuten), dies gilt auch für Folgetermine, die Erstellung von Behandlungsplänen, sowie Beratungen per Telefon oder Videosprechstunde sowie ausführliche E-Mail Beratungen.

Das Honorar für den Ersttermin von maximal 60 Minuten beträgt 108 €.

Laboruntersuchungen werden gesondert abgerechnet.

Die Honorare werden in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden 1985, Neuauflage 01.01.2002 in Euro, berechnet.

Kostenübernahme durch die Kassen

Die gesetzliche Kassen erstatten keine Leistungen des Heilpraktikers.

Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht der vollständige Rechnungsbetrag von der privaten Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung erstattet wird.

Die Erstattung privater Kassen richtet sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung. Fragen Sie bitte sicherheitshalber nach, ob Behandlungen von einem Heilpraktiker übernommen werden.